Aktuelle Einblicke in Greenwashing-Trends, EU-Regulierung und Best Practices fuer nachhaltige Kommunikation.
"Klimaneutrales Produkt durch CO₂-Zertifikate", diese Werbung war jahrelang Standard. Ab dem 27. September 2026 ist sie nach unserer Lesart generell unzulässig. Anhang Nr. 4c der Schwarzen Liste verbietet produktbezogene Kompensations-Claims ausnahmslos.
"Umweltfreundlich", "grün", "öko", "nachhaltig", diese Wörter sind in fast jeder Marketing-Abteilung in Gebrauch. Ab dem 27. September 2026 könnten sie jedoch zu einem der häufigsten Abmahnrisiken werden. Anhang Nr. 4a der Schwarzen Liste nimmt genau diese allgemeinen Umweltaussagen ins Visier.
"BPA-frei" auf der Babyflasche. "Glutenfrei" auf der Wasserflasche. "Entspricht der EU-Ökodesign-Verordnung" auf dem Elektrogerät. Was nach einer besonderen Umweltleistung klingt, ist in vielen Fällen schlicht eine gesetzliche Pflicht. Anhang Nr. 10a UWG nimmt genau diese Praxis ins Visier.
Ihre Werbeagentur hat einen Claim entworfen, der clever an der Schwarze-Liste-Vorbei formuliert ist? Vorsicht: § 5a UWG ist nach unserer Lesart ein Auffangtatbestand, der auch Claims prüfen kann, die keinem konkreten Schwarze-Liste-Tatbestand eindeutig zugeordnet sind. Wir zeigen an Praxisfällen, wann § 5a eine Rolle spielen kann.
Die Schwarze Liste des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG enthält ab dem 27. September 2026 sechs neue Tatbestandsgruppen, die typische Greenwashing-Praktiken ausdrücklich verbieten: Allgemeine Umweltaussagen, CO₂-Kompensation, Nachhaltigkeitssiegel, Reichweite, gesetzliche Standards und sieben Obsoleszenz-Verbote. Wer einen Tatbestand verwirklicht, handelt automatisch unlauter.
Greenwashing ist die Praxis, Produkte oder Unternehmen durch unbegründete oder irreführende Umweltaussagen ökologischer erscheinen zu lassen, als sie sind. Ab dem 27. September 2026 gelten sechs neue Schwarze-Liste-Tatbestandsgruppen, die typische Praktiken ausdrücklich verbieten. Begriff, Ursprung, Arten, Rechtslage.
Die EU-Richtlinie 2024/825, kurz EmpCo, ändert das Wettbewerbsrecht in der gesamten EU. Ab dem 27. September 2026 gelten sechs neue Schwarze-Liste-Tatbestände, die typische Greenwashing-Praktiken ausdrücklich verbieten. Was Unternehmen jetzt wissen müssen, kompakt erklärt.
Die EU Green Claims Directive verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitsaussagen. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten.